• Vertragsschluss

    Mit der Buchung einer Stadtführung erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Einzelunternehmens SONDERWEG-BERLIN. Die Anmeldung zu einer Stadtführung kann grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Mit schriftlicher Bestätigung durch SONDERWEG-BERLIN wird der Vertrag wirksam.

    Stornierung

    Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Eingang einer schriftlichen Rücktrittserklärung bei SONDERWEG-BERLIN. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er den vereinbarten Termin der Stadtführung nicht wahr, hat SONDERWEG-BERLIN Anrecht auf eine angemessene Ausfallentschädigung. Die Ausfallentschädigung wird von SONDERWEG-BERLIN in Form eines pauschalisierten Ersatzanspruchs geltend gemacht.

  • Erfolgt eine Rücktrittserklärung acht oder mehr Tage vor dem vereinbarten Termin der Stadtführung, erhebt SONDERWEG-BERLIN keinen Ersatzanspruch.Erfolgt eine Rücktrittserklärung in einem Zeitraum zwischen sieben Tagen und einem Tag vor dem vereinbarten Termin der Stadtführung, beträgt der pauschalisierte Ersatzanspruch 50% des Gesamtpreises.

    Erfolgt eine Rücktrittserklärung nach dem vereinbarten Stadtführungs-Termin, oder nimmt der Kunde den vereinbarten Termin der Stadtführung ohne eine Rücktrittserklärung nicht wahr, erhebt SONDERWEG-BERLIN einen pauschalisierten Ersatzanspruch von 100% des Gesamtpreises.

  • Hinsichtlich des Ersatzanspruches bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder geringer Schaden entstanden ist. SONDERWEG-BERLIN ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden eingetreten ist. In diesem Fall kann SONDERWEG-BERLIN statt des pauschalisierten Ersatzanspruchs auch den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen.Der Kunde hat das Recht bei Verhinderung ersatzweise eine andere Person, im Falle einer Gruppe eine andere Gruppe die von ihm gebuchte Stadtführung wahrnehmen zu lassen.

    Bei gebuchten Stadtführungen ist der Stadtführer von SONDERWEG-BERLIN verpflichtet mindestens 15 Minuten auf den Kunden zu warten. Die Dauer der gebuchten Führung verkürzt sich um die Wartezeit. Erscheint der Kunde nach Ablauf dieser Frist nicht am vereinbarten Treffpunkt, wird dies als Absage behandelt.

  • Stornierung und Kündigung durch SONDERWEG-BERLIN

    SONDERWEG-BERLIN hat die Möglichkeit aufgrund unvorhersehbarer Gründe wie Unfall, Krankheit oder höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten. Sollte es nicht möglich sein einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen, wird der Gesamtpreis zurückerstattet.

    Des Weiteren kann SONDERWEG-BERLIN den Vertrag jederzeit kündigen, wenn der zwischen Kunden und SONDERWEG-BERLIN vereinbarte Preis trotz Mahnung nicht gemäß dem Vertrag beglichen wird oder wenn einzelne oder alle Teilnehmer der Stadtführung ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Stadtführung nachhaltig stören oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

    Sofern SONDERWEG-BERLIN aus einem der oben genannten Gründe vom Vertrag zurücktritt bzw. den Vertrag kündigt, behält SONDERWEG-BERLIN den Anspruch auf den im Vertrag vereinbarten Gesamtpreis.

  • Leistungen und Leistungsänderungen

    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Diese ist in der bestätigten Anmeldung aufgeführt. Von den vereinbarten Leistungen abweichende Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SONDERWEG-BERLIN.

    Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwenig werden und von SONDERWEG-BERLIN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des vereinbarten Programms nicht beeinträchtigen. Sofern die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Mängelhaftungsansprüche davon unberührt. SONDERWEG-BERLIN ist verpflichtet seine Vertragspartner unverzüglich über erforderliche Änderungen der Leistungen in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung der Leistung ist der Kunde berechtigt ohne Ersatzanspruch vom Vertrag zurückzutreten. Eine Inanspruchnahme dieses Rechtes hat unmittelbar nach der Mitteilung der Änderung zu erfolgen.

  • SONDERWEG-BERLIN behält sich das Recht vor eine gebuchte Stadtführung bis zum vereinbarten Beginn zu stornieren, wenn der Stadtführer erkrankt ist oder die herrschenden Witterungsbedingungen die Durchführung im hohen Maße beeinträchtigen würden. Ein Buchungsbetrag wird in diesem Fall nicht fällig. Muss die Stadtführung aufgrund unzumutbarer Witterungsbedingungen, Unglück oder höherer Gewalt abgebrochen werden, stehen dem Kunden 50% der geleisteten Bezahlung zu. Bricht der Kunde eine Stadtführung ab, so besteht kein Anrecht auf Erstattung des geleisteten Buchungsbetrages.Bei Umbuchung der vereinbarten Leistungen oder des vereinbarten Termins kann SONDERWEG-BERLIN eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10% des Gesamtpreises verlangen.Wird die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl überschritten berechnet SONDERWEG-BERLIN eine zusätzliche Gebühr von 8 € pro Person.
  • Preise und Bezahlung

    Maßgebend sind die in der jeweiligen Leistungs- bzw. Angebotsbeschreibung von SONDERWEG-BERLIN genannten Preise. Bei den genannten Preisen handelt es sich um den Endpreise und richtet sich gemäß geltender Preisangabenverordnung an private Verbraucher.

    Die Bezahlung einer gebuchten Stadtführung durch den Kunden erfolgt mittels Überweisung oder vor Beginn der Führung am vereinbarten Standort in bar.

    Im Falle der Barzahlung erhält der Kunde nach Bezahlung eine ordentliche Quittung über die Summe des vereinnahmten Rechnungsbetrages.

    Im Falle der bargeldlosen Bezahlung der Leistung ist der Zahlungseingang auf das Konto von SONDERWEG-BERLIN nach dem Datum der Leistungserbringung innerhalb von 14 Tagen fällig. Andere Vereinbarungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und erfordern gesonderte Absprachen.

  • Haftung

    SONDERWEG- BERLIN haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Stadtführungen, die sorgfaltige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

    Die Anreise zum Treffpunkt der Stadtführung, die Teilnahme und die Abreise führen Kunden von SONDERWEG-BERLIN auf eigene Gefahr durch. Bei Schäden, die nicht Körperschäden sind haftet SONDERWEG-BERLIN lediglich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die sonstige Haftung auf vertragstypische oder vorhersehbare Schäden ist in jedem Fall beschränkt auf die Höhe des dreifachen Leistungsgesamtpreises. Die Haftung der für SONDERWEG-BERLIN tätigen Stadtführer ist auf Fälle grober Fahrlässigkeit, sowie Vorsatz beschränkt. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen SONDERWEG-BERLIN ist ausgeschlossen.

  • Schlussbestimmungen

    Für Verträge mit SONDERWEG-BERLIN und deren Durchführung gilt ausschließlich das bundesdeutsche Recht. Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Berlin.

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

    SONDERWEG-BERLIN
    Eisenacher Straße 14/15
    10777 Berlin
    Telefon: 0178/9386935
    Fax: xxxxx
    www.sonderweg-berlin.de